Die AGB gelten für sämtliche Beratungsmandate von Weber / Coaching und Supervision, nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1. Vertragsgrundlage
Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeberin oder Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt als Auftragsverhältnis im Sinne von Art. 394 ff. OR.
Inhalt, Ziele, Umfang, Termine und Rahmenbedingungen eines Mandats werden im Einzelfall vereinbart.
2. Dienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in Prozessberatungen, namentlich Coaching, Supervision, Organisationsberatung sowie Moderations- und Bildungsangebote.
Die konkreten Anliegen, Ziele und Themen werden gemeinsam mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber beziehungsweise mit den Teilnehmenden geklärt und im Verlauf der Beratung bei Bedarf angepasst.
3. Selbststeuerung und Arbeitsweise
Die Teilnehmenden bestimmen die Inhalte der Beratung massgeblich mit. Die Beratung orientiert sich an den vereinbarten Anliegen, Zielsetzungen und Rahmenbedingungen.
Störungen, Spannungen oder Konflikte, welche die Beratung behindern, können in der Beratung aufgegriffen werden und haben bei Bedarf Vorrang.
Bei längeren Mandaten kann eine Zwischenüberprüfung stattfinden. Vor Abschluss eines Mandats erfolgt in der Regel eine Auswertung der Zusammenarbeit.
4. Termine und Absagen
Termine werden in gegenseitiger Absprache vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich.
Wird ein vereinbarter Termin durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, wird das halbe vereinbarte Honorar verrechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen.
5. Honorar, Spesen und Rechnungsstellung
Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Offerte oder Mandatsvereinbarung.
Zusätzliche Aufwendungen, Anreisekosten und Spesen werden verrechnet, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach erbrachter Leistung.
6. Beratungsort und Organisation
Der Beratungsort wird im Einzelfall vereinbart. Beratungen finden vor Ort im Beratungsatelier oder in anderen geeigneten Beratungsräumen statt.
Soweit Sitzungen in Räumen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers stattfinden, sorgen diese für einen geeigneten und störungsarmen Rahmen.
7. Vertraulichkeit
Die Inhalte der Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Beratungssituationen in anonymisierter Form, beispielsweise in einer Intervisionsgruppe, zu reflektieren. Personenbezogene Daten und vertrauliche Beratungsinhalte werden dabei nicht offengelegt.
8. Rollen, Verantwortung und Mitwirkung
Der Auftragnehmer unterstützt Reflexions-, Klärungs- und Entwicklungsprozesse. Die Verantwortung für Entscheidungen, Umsetzungen und deren Folgen bleibt bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber beziehungsweise bei den Teilnehmenden.
Auftraggeber:in und Teilnehmende wirken aktiv an der Klärung von Anliegen, Rollen, Erwartungen und Zielsetzungen mit.
9. Ethikrichtlinien und professionelle Standards
Der Auftragnehmer orientiert sich an den Ethikrichtlinien des Berufsverbands für Coaching, Supervision und Organisationsberatung bso.
Dazu gehören insbesondere Vertraulichkeit, Transparenz in der Auftragsgestaltung, Respekt gegenüber der Autonomie des Klientensystems, professionelle Rollenklarheit sowie die Reflexion von Interessenkonflikten und Spannungsfeldern.
Bei Konflikten, die im Beratungssetting nicht gelöst werden können, besteht die Möglichkeit, die Ombudsstelle des bso beizuziehen.
10. Referenznutzung
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer, ein Beratungsmandat zu Referenzzwecken zu nennen, beispielsweise auf der Website.
Personenbezogene Daten und konkrete Beratungsinhalte bleiben geschützt. Die Referenznutzung ist auf drei Jahre nach Abschluss des Mandats begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
11. Anpassung und Beendigung von Mandaten
Vereinbarungen können im gegenseitigen Einverständnis einer veränderten Situation angepasst werden.
Ein Mandat kann von beiden Seiten aufgelöst werden. Soweit sinnvoll, wird eine gemeinsame Abschlusssitzung angestrebt.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt schweizerisches Recht.